Amazon darf Artikel des täglichen Bedarfs in Deutschland nicht mehr per Knopfdruck auf seine Dash Buttons verkaufen, urteilt das Oberlandesgericht München. Die WLAN-Bestellknöpfe, z.B. an Waschmaschinen, führten zu intransparenten Bestellungen. Amazon will Rechtmittel einlegen.
spiegel.de