Corona-Hilfe: Unternehmen und Einrichtungen können die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn sie coronabedingt mindestens drei Monate schließen mussten. Anders als bisher gilt nun die zusammengerechnete Gesamt-Dauer der Schließung und kein zusammenhängender Zeitraum mehr.
presseportal.de, rundfunkbeitrag.de