Spiegel darf seinen ersten Artikel über das Compliance-Verfahren gegen Julian Reichelt mit dem Titel Vögeln, fördern, feuern wieder veröffentlichen. Das OLG Hamburg setzt ein früheres Veröffentlichungsverbot des Landgerichts außer Kraft, berichtet Stefan Winterbauer bei Meedia. Reichelt hatte eidesstattlich versichert, dass Springers Pressestelle Fragen des "Spiegel" nicht an ihn weitergeleitet habe, wodurch er keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Das Angebot, auf die Fragen nachträglich einzugehen, habe Reichelt nicht angenommen.
meedia.de, sueddeutsche.de, turi2.de (Background)