OLG Hamburg untersagt Teile eines “Spiegel”-Artikels über Luke Mockridge.

#MeToo: Comedian Luke Mockridge gewinnt vor dem OLG Hamburg erneut gegen den "Spiegel". Das Gericht untersagt, wie schon in vorherigen Urteilen, Passagen im Artikel "Die Akte Mockridge", in dem über mutmaßliche Verfehlungen des Comedians gegenüber Frauen berichtet wird. Das Haupt­sache­verfahren im Fall "Spiegel" gegen Mockridge beginnt im August.
dwdl.de, turi2.de (Background)