ORF darf künftig nur noch 350 reine Textbeiträge pro Woche veröffentlichen, 70 % der Online-Beiträge müssen audiovisuell sein, beschließt die österreichische Regierung mit der ORF-Digitalnovelle. Dafür darf der Sender nun auch Inhalte produzieren, die zuerst oder nur online erscheinen, was ihm bisher verboten war. Geplant ist zudem ein Online-Kinderkanal. Das in seiner Existenz bedrohte Radio-Symphonieorchester bleibt erhalten und bekommt bis 2026 Geld aus Bundesmitteln.
derstandard.at, medianet.at