OVG Münster: Telekom muss StreamOn anpassen oder abschalten.

Telekom verstößt mit ihren Zero-Rating-Optionen der Marke StreamOn gegen die Netzneutralität, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster - und damit schon die zweite Instanz. Dem Urteil nach muss die Telekom nun ihre Optionen anpassen, vom Markt nehmen oder Strafen riskieren. Bei Nutzern der Optionen wird Datentransfer bestimmter Inhalteanbieter, etwa von Streamingdiensten, nicht gegen das Tarifvolumen gezählt, aber nur in Deutschland. Das ist laut BNetzA nicht mit den europäischen Roaming-Regeln vereinbar. Die Telekom will nun mit "erforderlichen Anpassungen" an StreamOn festhalten.
spiegel.de, infosat.de (Telekom-Statement)