Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter weisen die Berufung von drei Privatpersonen ab, die mit ihrer Klage bereits in Arnsberg und Köln gescheitert waren. Der Rundfunkbeitrag sei keine verdeckte Steuer, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterstehe, so die Richter.
derwesten.de, heise.de, digitalfernsehen.de