Pannen-Shows dürfen TV-Schnipsel nicht gratis nutzen.

TV-Sender dürfen Ausschnitte anderer Sender nicht kostenlos in Pannenshows verwenden, urteilt das Oberlandesgericht Köln. RTL hatte gegen die Verwendung von Programm-Schnipseln in einer NDR-Sendung geklagt. Anders als der NDR sehen die Richter die Nutzung weder als Parodie, noch durch das Zitat-Recht gedeckt. Bereits 2008 hatte der BGH entschieden, dass Stefan Raab Ausschnitte anderer Sender nicht ohne weiteres in "TV Total" zeigen darf.
rtl.de