Parship und Co dürfen Vergütung einklagen, entscheidet der BGH.

Love Does Cost a Thing: Anders als analoge Partnervermittlungen dürfen Online-Plattformen wie Parship ihre Vergütung im Zweifel einklagen, entscheidet der BGH. Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt und nicht zahlen will, muss demnach mit juristischen Schritten rechnen. Laut einem Paragrafen im BGB dürfen klassische "Heiratsvermittler" ihren Lohn nicht einklagen.
heise.de, bundesgerichtshof.de