Presserat formuliert neue Leitsätze zur Verdachtsberichterstattung.

Deutscher Presserat gibt neue Praxis-Leitsätze zur Verdachtsberichterstattung heraus. Insbesondere geht es dabei um die Nennung der Herkunft von möglichen Straftätern. Bisher sollte die religiöse, ethnische oder nationale Zugehörigkeit nur genannt werden, wenn ein "begründbarer Sachbezug" bestand; jetzt könnten diese Informationen laut Regeln auch veröffentlicht werden, wenn "die Biographie des Täters für die Berichterstattung wichtig ist." Als konkretes Beispiel nennt der Presserat die Kölner Silvesternacht, bei der die Täter überwiegend aus Nordafrika und dem arabischen Raum stammten.
deutschlandfunk.de, presserat.de (Praxis-Leitsätze)

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