Presserat prüft “Lockdown-Macher”-Text der “Bild”.

Der Beschwerden-Sammler: Der deutsche Presse­rat prüft, ob der Anfang Dezember erschienene "Bild"-Artikel "Die Lockdown-Macher" das Wahrhaftigkeits­gebot und die Sorgfalts­pflicht des Presse­kodex verletzt. Grund dafür sind fast 100 Beschwerden gegen den Artikel. Der Presserat entscheidet über den Fall in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2022.
meedia.de, turi2.de (Background), turi2.de (Background)