Der Beschwerden-Sammler: Der deutsche Presserat prüft, ob der Anfang Dezember erschienene "Bild"-Artikel "Die Lockdown-Macher" das Wahrhaftigkeitsgebot und die Sorgfaltspflicht des Pressekodex verletzt. Grund dafür sind fast 100 Beschwerden gegen den Artikel. Der Presserat entscheidet über den Fall in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2022.
meedia.de, turi2.de (Background), turi2.de (Background)