Rügen-Gebirge: Der Presserat spricht in seiner März-Sitzung 24 Rügen aus – ein Drittel davon gehen an Springers "Bild". Das Boulevardblatt und seine Schwester "BZ" werden u.a. für die Berichterstattung über die Berliner Polizistin Judy S. gerügt. Das Blatt hatte behauptet, dass es sich bei der Frau um eine trans Frau handele, die zwei Kollegen sexuell missbraucht habe. Die Meldungen stellten sich als falsch heraus. Der Presserat sieht in der Enthüllung von S. Identität einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Außerdem habe die Berichterstattung die Unschuldsvermutung verletzt.
Zwei weitere Rügen erhielt Bild.de wegen der Berichterstattung über den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Presserat kritisiert hier u.a. "Sensationsberichterstattung". Eine weitere Rüge gab es für "Bild" wegen einer falschen Bildunterschrift zu Fußball-Ausschreitungen in Amsterdam. Ein Foto, das zeigen sollte, wie israelische Fans angegriffen wurden, zeigte tatsächlich den Angriff dreier israelischer Fans auf einen Niederländer. "Bild" hat dem Presserat gegenüber eine Korrektur des Fehlers abgelehnt, so das Gremium. Zusätzlich rügt der Presserat das Blatt für irreführende Berichterstattung über Bürgergeld-Bezieher, wegen der Offenbarung der Identität der Kinder eines Vergewaltigungsopfers, des Vaters eines Tatverdächtigen, eines Verdächtigen in einem Mordfall und eines verunglückten Ehepaares.
Zahlreiche andere Medien erhielten darüber hinaus Rügen, weil sie geschäftliche Eigeninteressen nicht deutlich gemacht haben, Schleichwerbung veröffentlichten oder für eigene Produkte geworben haben. Der Online-Auftritt der "Berliner Zeitung" wurde für einen spekulativen Gastbeitrag zu Corona-Impfungen gerügt, der "Nordkurier", weil er einer Agenturjournalistin eine politische Aussage in einen Text herein redigiert hat, die diese nie getätigt hatte.
Die "taz" erhielt eine Rüge für die Aussage, Polizisten seien "von der Gesellschaft beauftragte Mörder in Uniform". Der "Hamburger Morgenpost" wirft der Presserat eine Falschdarstellung über eine entlassene Staatssekretärin vor.
Insgesamt sprachen die Mitglieder 24 Rügen, 29 Missbilligungen und 32 Hinweise aus. 49 Beschwerden waren als unbegründet zurückgewiesen worden.
mediendienst.kna.de (€), kress.de
Eine Meldung des KNA-Mediendienstes