Presserat rügt in neun Fällen öffentlich.

Presserat verteilt neun öffentliche Rügen, darunter: Bild.de ziehe eine "nicht belegte redaktionelle Schlussfolgerung" als Irreführung der Leser, es geht um den Artikel "Ramelow ließ sich mit AfD-Stimme wählen". Die Veröffentlichung des Fotos eines in Syrien erfrorenen Mädchens auf Bild.de verletze die Menschenwürde. Die "Allgäuer Zeitung" trenne Redaktion und Werbung nicht klar. Die "Volksstimme" habe eine unbearbeitet veröffentlichte Pressemitteilung nicht genug gekennzeichnet.
sueddeutsche.de, lifepr.de