Presserügen künftig 30 Tage im Netz.

PresseratPresserügen gegen Online-Medien sollen künftig 30 Tage neben dem beanstandeten Artikel im Netz erscheinen, beschließt der Presserat. Bringe eine Redaktion einen ethisch fragwürdigen Beitrag von sich aus unverzüglich in Ordnung, könne dies strafmildernd wirken. Von den elf 2016 ausgesprochenen Rügen richten sich sieben gegen Online-Medien.
meedia.de

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