Gericht: Programmgestaltende Journalisten dürfen mehrfach befristet werden.


Ungesprengte Ketten(-Befristung): Das Arbeitsgericht Hamburg hält mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander bei programmgestaltenden Journalisten für gerechtfertigt. Eine Ex-Redakteurin bei Gruner + Jahr hatte geklagt. Ihr Anwalt sieht eine "Katastrophe für die Redakteure in Zeitungsverlagen", wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen würde.

Das Gericht überträgt damit ein Prinzip aus dem Arbeitsrecht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Presseverlage, analysiert Anne Fromm. Mehrfach-Befristung ist eigentlich verboten, aber weil die Anstalten ausgewogen bleiben müssen, sei es legitim, programmgestaltende Mitarbeiter nur befristet anzustellen.
taz.de