Radio Bremen gibt im Streit mit Zeitungen eine Unterlassungserklärung ab.

Radio Bremen verpflichtet sich vor dem Landgericht Bremen, radiobremen.de niemals wieder in der Version vom 16. Januar 2017 anzubieten. Vier Tageszeitungen hatten wegen vermeintlich presseähnlicher, nicht sendungsbezogener Texte auf Unterlassung geklagt. Der BDZV bejubelt den Akt als "Niederlage" für Radio Bremen, das die Kosten des Verfahrens übernimmt. Die Anstalt betont, das Angebot des Tages werde ohnehin nicht mehr verbreitet und sieht den "Vorwurf der nicht-sendungsbezogenen Presseähnlichkeit ausgeräumt", da die Seite mittlerweile weiterentwickelt worden sei.
bdzv.de, radiobremen.de, turi2.de (Background)

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