RBB klagt in nächster Instanz gegen früheren Produktionsleiter.


RBB-Affäre: Der Rechts­streit um die Kündigung des früheren RBB-Produktions- und Betriebs­direktors Christoph Augenstein geht in die zweite Runde. Augenstein hatte gegen die Kündigung geklagt und vom Arbeits­gericht Berlin Recht bekommen. Dagegen hat der RBB Berufung eingelegt. Für diesen Donnerstag setzt das Landes­arbeits­gericht nun die Berufungs­verhandlung an. Der Sender wirft Augenstein "Pflicht­verletzungen" vor und fordert bereits geleistete Zahlungen zurück. Augenstein klagt auf Ruhe­geld, Schadens­ersatz und Schmerzens­geld.
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