
RBB-Affäre: Der Rechtsstreit um die Kündigung des früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein geht in die zweite Runde. Augenstein hatte gegen die Kündigung geklagt und vom Arbeitsgericht Berlin Recht bekommen. Dagegen hat der RBB Berufung eingelegt. Für diesen Donnerstag setzt das Landesarbeitsgericht nun die Berufungsverhandlung an. Der Sender wirft Augenstein "Pflichtverletzungen" vor und fordert bereits geleistete Zahlungen zurück. Augenstein klagt auf Ruhegeld, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
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