Verschlusssache: Der RBB will die Zwischenberichte über das Compliance-Verfahren um Schlesinger und Co nicht herausrücken und legt Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Potsdam ein. Das Gericht hatte nach Klage des RBB-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag entschieden, dass der Sender die Berichte der Kanzlei Lutz Abel bis 11. Oktober übermitteln muss. Der RBB ist der Meinung, dass das Gericht dafür nicht zuständig sei und der Sender dadurch schwerwiegend in seinen Rechten verletzt werde.
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