RBB zieht Berufung in jahrelangem Streit mit Verlagen um “presseähnliche Inhalte” zurück.


Wenn zwei sich streiten: Der RBB hat im Januar 2017 unzulässigerweise "presseähnlich gestaltete Inhalte" auf rbb24.de veröffentlicht. Diese Entscheidung des Landgerichts Potsdam ist nun rechtskräftig, teilt der BDZV mit. Der RBB hat seine Berufung zurückgezogen. Verlage aus Berlin und Ostdeutschland hatten der Rundfunkanstalt vorgeworfen, "in wichtigen Teilen gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen" zu haben. Dies dürfte aus Sicht des Verbands noch immer der Fall sein, kommentiert eine BDZV-Sprecherin, auch in "einigen vergleichbaren Telemedien anderer Rundfunkanstalten".

RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und Chefredakteur David Biesinger sagen, dass die Online-Nachrichtenangebote des Hauses dem Stand von 2017 längst entwachsen sind. Auch deshalb rudern sie nun zurück: Inzwischen setze man verstärkt auf Video und Audio. Dem RBB sei eine "gute Zusammenarbeit mit den Verlagen" – man stehe vor gemeinsamen Herausforderungen – wichtiger als der Prozess, weshalb der Sender das Verfahren beendet habe, so Schlesinger.
presseportal.de (BDZV), presseportal.de (RBB), dwdl.de, turi2.de (Background)