Ungesund: Das OLG Köln verweist den Rechtsstreit zwischen Wort & Bild und dem Bundesgesundheitsministerium um das Portal gesund.bund.de an das Verwaltungsgericht Köln. Wort & Bild-Chef Andreas Arntzen sieht dadurch den "effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Pressefreiheit" beschnitten. Fälle, in denen staatliche Angebote mit privater Presse konkurrieren, müssten "auch weiterhin vor den Wettbewerbsgerichten im Zivilrechtsweg entschieden werden", sagt er. Der Verleger-Verband MVFP fürchtet, mit der Entscheidung werde der Rechtsschutz "gegen verfassungswidrige Staatspresse unkalkulierbar und in unzumutbarer Weise erschwert". Ende Juni 2023 hatte hatte das Landgericht Bonn das Nationale Gesundheitsportal für unzulässig erklärt, woraufhin das Ministerium Berufung eingelegt hat.
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