Renner: Bundesregierung wusste, dass sie Leistungsschutzrecht der EU hätte vorlegen müssen.

Leistungsschutzrecht: Die Bundesregierung hätte 2013 wissen können, dass sie ihr Gesetz der EU-Kommission hätte vorlegen müssen, schreibt Kai-Hinrich Renner. Er erinnert an ein internes Schreiben eines Referenten des damalige Kultur-Staatsminister Bernd Neumann, das "auf die Gefahr einer späteren Blamage" hinweist. Das Gesetz entstand 2013 unter Zeitdruck, da die Regierung es noch vor der Bundestagswahl durchbringen wollte.
morgenpost.de, turi2.de (Background)