Grenzüberschreitendes Anliegen: Die Reporter ohne Grenzen ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Einsatzes von Staatstrojanern durch den BND. Die Praxis verletze Menschenrechte wie jenes, auf das Recht auf Privatleben, so die NGO. Sie war zuvor bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, das ihre Beschwerde aber abgewiesen hat.
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