RMS muss die Lokalsender der Radio Group zu marktüblichen Konditionen in regionale und nationale Vermarktungskombinationen aufnehmen, urteilt das Landgericht Hamburg. Die Sendergruppe (u.a. Radio Cottbus, Radio Potsdam) wirft dem Audio-Vermarkter vor, seine Marktmacht auszunutzen und die Lokalradios mit Verweis auf nicht erfüllte Aufnahmekriterien zu diskriminieren.
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