Roland Tichy muss Sawsan Chebli 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.


Tichtyg teuer: Der Publizist Roland Tichy muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin der SPD-Politikerin Sawsan Chebli ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Der Autor Stefan Paetow hatte im September 2020 in einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" sexistisch über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben. Die Politikerin hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Tichy erwirkt. Das jetzige Urteil zeige, "dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt", schreibt Chebli bei Twitter. Ihr Anwalt Christian Schertz ergänzt, dass es gut sei, dass das Gericht "Verrohung, Hass und Diffamierung" nicht nur ein Unterlassungsurteil, sondern eine Geldentschädigung entgegensetzt.

Das Gericht habe bei der Urteilsverkündung am 16. Dezember betont, dass es sich bei den Äußerungen in Paetows Text um eine "Verletzung der Menschenwürde" und eine "schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung" handle, sagt ein Gerichtssprecher. Mehrere Personen hatten sich nach der Veröffentlichung des Beitrags mit Chebli solidarisiert, u.a. trat die damalige Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, Dorothee Bär, aus der Ludwig-Erhard-Stiftung aus, deren Vorsitzender Tichy damals war. Der Publizist gab kurze Zeit später seinen Posten auf.

Das jetzige Urteil sollte "anderen Mut machen", schreibt Ruprecht Polenz bei Twitter. Für sie sei es "die Nachricht des Tages", sagt Katja Diehl. Anhänger von Tichy hingegen beschimpfen erwartungsgemäß die SPD-Politikerin in den Kommentarspalten.

In einem Meedia-Interview hatte Tichy im Oktober 2020 die sexistische Passage bereut: "Ich ärgere mich als erstes über mich selbst, dass ich es soweit habe kommen lassen." Zum jüngsten Urteil äußert er sich auf dpa-Anfrage nicht. Gegen das Urteil sei laut Bericht Berufung beim Kammergericht möglich.
(Fotos: Malte Ossowski / SvenSimon / Bernd von Jutrczenka / dpa / Picture Alliance)
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