Roland Tichy scheitert vor Gericht gegen Claudia Roth.

Tichys Einblick: Claudia Roth darf der Plattform des Publizisten Roland Tichy "Hetze und Falschbehauptungen" als Geschäftsmodell vorwerfen, entscheidet das OLG Stuttgart in zweiter Instanz. Die Richter werten ein Zitat der Grünen-Politikerin aus einem Interview von 2019 als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung. Tichy war auch in erster Instanz mit seiner Klage gescheitert.
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