Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF klagen beim Bundesverfassungsgericht.


Finanziell in schlechter Verfassung: ARD und ZDF ziehen wegen der vertagten Erhöhung des Rund­funk­beitrags vors Bundes­verfassungs­gericht. Die Klage sei am heutigen Dienstag einge­reicht worden. "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen", teilt der amtierende ARD-Vorsitzende Kai Gniffke mit. Dem Sender­verbund sei bewusst, "dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt". ZDF-Intendant Norbert Himmler sagt: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung." Die Finanzierungs­kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen.

Für die Politik ist diese Empfehlung bindend, Abweichungen sind nur in engen Grenzen möglich. Die Bundesländer hätten darüber eigentlich schon im Sommer abstimmen sollen. Bei ihrem Treffen im Oktober haben die Länder­chefs sich zwar auf einen Reform­staats­vertrag für den ÖRR geeinigt, die Frage der Finanzierung aber aus­geklammert. Über die Höhe des Beitrags und seine künftige Festsetzung wollen sie erst bei der Minister­präsidenten­konferenz im Dezember entscheiden. Mehrere Minister­präsidenten, u.a. Markus Söder und Reiner Haseloff, haben sich wieder­holt gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Für DJV-Chef Mika Beuster ist die Klage in Karlsruhe daher "der einzig mögliche Schritt gegen die politische Übergriffigkeit" der sieben Länderchefs, die eine Umsetzung der KEF-Empfehlung blockierten.
sueddeutsche.de (€), presseportal.de (Gniffke), presseportal.de (Himmler), djv.de (Beuster)