Diagnose: Vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wehrt Sat.1 eine Beanstandung der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein über eine Folge der Doku-Serie "Lebensretter hautnah" vom November 2020 ab. Die Landesmedienanstalt hatte unverpixelte Nahaufnahmen eines Epileptikers als Verstoß gegen die Menschenwürde erklärt. Das Gericht weist dies mit Verweis auf den Gesamtcharakter der Sendung zurück.
epd Medien Aktuell Nr. 198a (€)