Sat.1 weist Beschwerde der Landesmedienanstalt vor Gericht ab.

Diagnose: Vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungs­gericht wehrt Sat.1 eine Beanstandung der Landes­medien­anstalt Hamburg Schleswig-Holstein über eine Folge der Doku-Serie "Lebens­retter hautnah" vom November 2020 ab. Die Landes­medien­anstalt hatte unverpixelte Nah­aufnahmen eines Epileptikers als Verstoß gegen die Menschen­würde erklärt. Das Gericht weist dies mit Verweis auf den Gesamt­charakter der Sendung zurück.
epd Medien Aktuell Nr. 198a (€)