Schleichwerbe-Prozess: Influencerin erzielt Teilerfolg gegen einstweilige Verfügung.

Schleichwerbe-Prozess: Das Berliner Kammergericht zieht die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin zurück, wonach Instagram-Posts der Influencerin Vreni Frost als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Gegen zwei der beanstandeten Postings bleibt die einstweilige Verfügung bestehen. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte zuvor zahlreiche Influencer wegen vermeintlicher Schleichwerbung ab.
horizont.net, instagram.com, turi2.de (Background)