Schwan-Schadenersatz könnte mit Kohls Tod verfallen sein.

Kohl-Schadenersatz: Das Oberlandesgericht Köln muss entscheiden, ob ein Anspruch auf Schadenersatz mit dem Tod erlischt, skizziert Ulrike Simon. Das Landgericht Köln hatte Kohl 1 Mio Euro Entschädigung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zugesprochen, beide Seiten haben Berufung eingelegt. Die Anwälte der Witwe Maike Kohl-Richter (Foto) fordern 5 Mio Euro. Experten argumentieren, der Anspruch entfalle mit dem Tod des Geschädigten, da das Geld ihm keine Genugtuung mehr verschaffen kann.
daily.spiegel.de, turi2.de (Background)

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