Schweizer Gericht verteilt Schmerzensgeld an “Sommermärchen”-Beschuldigte – und stellt Verfahren ein.


Satisfaktion auf Schwyzerdütsch: Das Bundesstrafgericht der Schweiz spricht den Beschuldigten in der "Sommermärchen"-Affäre um die Vergabe der Fifa Fußball-WM 2006 nach Deutschland "Genugtuung" in Höhe von jeweils umgerechnet knapp 13.700 Euro zu. Empfänger des Schmerzensgeldes sind laut "FAZ" die Ex-Bosse des DFB Wolfgang Niersbach (Foto links) und Theo Zwanziger (2 v.l.), der frühere DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt (rechts) und der Ex-Fifa-Funktionär Urs Linsi (nicht im Bild). Die "FAZ" zitiert aus dem 38 Seiten starken Gerichtsbeschluss: "Die Beschuldigten, die bis dato einen tadellosen Ruf hatten, wurden jahrelang in der Öffentlichkeit unter voller Namensnennung mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Sie wurden dadurch in ihren persönlichen Verhältnissen besonders schwer beschädigt und haben daher Anspruch auf Genugtuung." Die Vorwürfe gegen das Quartett, sich im Zuge der WM-Vergabe nach Deutschland strafbar gemacht zu haben, sind aus Sicht des Schweizer Gerichts nicht haltbar. Auch ein seit 2018 laufendes Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung dürfte es jetzt schwerer haben, urteilt "FAZ"-Sportkorrespondent Michael Horeni.

Die Bundesstaatsanwaltschaft der Schweiz hatte seit 2015 in der Causa Sommermärchen ermittelt, seit 2016 auch gegen Zwanziger, Schmid, Niersbach und Linsi sowie gegen Franz Beckebauer (2 v.r.). Dessen Verfahren ist später abgetrennt worden. Die Vorwürfe reichten von Untreue über Geldwäsche bis hin zu Betrug und Beihilfe zum Betrug. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten zwischenzeitlich vorgeworfen, das Verfahren zu verzögern, um eine Verjährung der Vorwürfe zu erreichen. Im März 2017 war die Hauptverhandlung coronabedingt unterbrochen und bis zur Verjährung nicht mehr aufgenommen worden. (Foto: Imago Images)
faz.net