Sparkassen haben einen Exklusiv-Anspruch auf Rot, entscheidet der Bundesgerichtshof. Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke Rot (HKS 13) muss nicht gelöscht werden. Geklagt hatte die spanische Santander-Bank, die ebenfalls mit Rot wirbt. Verbraucher würden die Farbe jedoch mehrheitlich mit der Sparkasse in Verbindung bringen, so die Richter.
horizont.net, wuv.de