Künstlich kompliziert: Ein Gemälde im Kanzleramt des Malers Ernst Wilhelm Nay, vor dem Olaf Scholz seit geraumer Zeit Pressekonferenzen abhält, könnte rechtliche und damit teure Folgen für Medienhäuser haben. Laut der VG Bild-Kunst dürfen Fotos, auf denen das Gemälde im Ganzen zu sehen ist, online nur sechs Wochen gezeigt werden und müssen danach entweder käuflich lizenziert oder gelöscht werden. Das Bundespresseamt will nun die urheber- und lizenzrechtlichen Fragen klären.
spiegel.de