“Spiegel” muss weitere Schlappe gegen Till Lindemann hinnehmen.

Spiegel vs. Ramm­stein: Der "Spiegel" unter­liegt auch bei einer münd­lichen Ver­handlung Till Linde­mann. Das Land­gericht Hamburg bestätigt eine einst­weilige Ver­fügung von Mitte Juli gegen das Magazin, wonach der "Spiegel" nicht mehr ver­breiten darf, dass Linde­mann "mithilfe von KO-Tropfen, Drogen oder Alkohol Frauen betäubt habe oder habe betäuben lassen, um ihm zu er­möglichen, sexuelle Hand­lungen an den Frauen vor­nehmen zu können". Das Gericht sieht darin eine un­zu­lässige Verdachts­bericht­erstattung. Eides­stattliche Aussagen an­geblich be­troffener Frauen reichten dem Gericht nicht aus. Der "Spiegel" kündigt an, in Berufung zu gehen.
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