Spiegel vs. Rammstein: Der "Spiegel" unterliegt auch bei einer mündlichen Verhandlung Till Lindemann. Das Landgericht Hamburg bestätigt eine einstweilige Verfügung von Mitte Juli gegen das Magazin, wonach der "Spiegel" nicht mehr verbreiten darf, dass Lindemann "mithilfe von KO-Tropfen, Drogen oder Alkohol Frauen betäubt habe oder habe betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können". Das Gericht sieht darin eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Eidesstattliche Aussagen angeblich betroffener Frauen reichten dem Gericht nicht aus. Der "Spiegel" kündigt an, in Berufung zu gehen.
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