Springer klagt vor dem Landgericht Hamburg erneut gegen den Adblocker-Anbieter Eyeo. Diesmal argumentiert Springer mit dem Urheberrecht: Adblocker veränderten die Programmiercodes von Webseiten und griffen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein. Zuvor hatte Springer bereits versucht, Adblocker auf Grundlage des Wettbewerbsrechts zu verbieten - und kassierte eine Niederlage.
horizont.net
Aus dem Archiv von turi2.tv: Eyeo-Mitgründer Tim Schumacher senkt die Lautstärke von Online-Werbung. (11/2015)