Jubel-Julian: Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt das Verfahren wegen Betrugsvorwürfen gegen Julian Reichelt ein, berichtet Michael Hanfeld in der "FAZ". Ex-Arbeitgeber Springer hatte Reichelt beschuldigt, trotz Verbotsklauseln in seinem Aufhebungsvertrag interne Dokumente behalten zu haben. Grund für die Entscheidung ist nun, dass der ehemalige "Bild"-Chefredakteur in einem anderen Rechtsstreit explizit vom Verlag aufgefordert worden sei, "Unterlagen zur Verfügung zu stellen und nicht zu vernichten". Entsprechend müsste Springer gewusst haben, dass Dokumente in Reichelts Besitz sind, so die Staatsanwaltschaft. Der Medienkonzern hatte die Klage lanciert, nachdem Verleger Holger Friedrich Reichelt für das Weitergeben von Informationen bei Springer verpfiffen hatte. Reichelt-Anwältin Katharina Dierlamm beurteilt die Einstellung des Verfahrens als "Freispruch" und kündigt an, "weitergehenden Konsequenzen" daraus zu prüfen. Springer lässt wissen: "Wir respektieren die Entscheidung der Staatsanwaltschaft." Neben der strafrechtlichen Auseinandersetzung hatte es auch noch einen arbeitsgerichtlichen Konflikt gegeben, in dem sich Springer und Reichelt Ende August außergerichtlich geeinigt haben.
faz.net (€), turi2.de (Background)
(Foto: Clemens Bilan / EPA-EFE / Picture Alliance)