Stadt München unterliegt Airbnb in Streit um Herausgabe von Daten.

Airbnb muss der Stadt München Vermieterdaten nicht preisgeben, urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Das Sozialreferat verlangte eine Auskunft darüber, wer eine private Wohnung mehr als acht Wochen ohne Genehmigung an Urlaubsgäste vermietet. Anbieter würden aufgrund des Zweckentfremdungsverbots eine Ordnungswidrigkeit begehen, was die Stadt bisher kaum nachweisen kann.
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