Causa Gelbhaar: Eine Parteikollegin darf zwei Vorwürfe gegen Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar nicht wiederholen, entscheidet die Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Es geht zum einen um Aussagen, die laut Gericht "das unwahre Verständnis eines einseitigen Handelns" seitens Gelbhaar bei einer Kommunikation auf Instagram entstehen lassen. Zudem geht es um eine mutmaßliche Einladung durch Gelbhaar an die Frau in eine Wohnung, zu der beide Seiten eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben, die sich widersprechen.
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