Filesharing-Plattformen haften, wenn sie nicht unterbinden, dass wiederholt illegale Inhalte angeboten werden, urteilt das Landgericht München. Im konkreten Fall hatte der Filesharing-Dienst Uploaded.net bemängelte E-Books zwar gelöscht, erneute Uploads aber nicht verhindert. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt das noch nicht rechtskräftige Musterverfahren. Ähnliche Verfahren der Musik- und Filmindustrie laufen noch.
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