Streaming-Nutzer könnten sich laut EuGH-Urteil strafbar machen.

Nicht ganz unschuldig: Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt, wonach künftig auch Nutzer illegaler Streaming-Angebote belangt werden können. Bislang wurden die Nutzer kaum verfolgt, lediglich die Betreiber von Portalen wie kino.to wurden verfolgt. Das Gericht befand nun, dass das Ansehen eines Streams keine "vorrübergehende" oder "flüchtige und begleitende" Handlung sei, sondern als "anomaler" Akt nicht mit dem üblichen Surfen im Web vergleichbar sei. Damit steigen die Chancen für Privatpersonen, abgemahnt zu werden. Für eine Verurteilung muss den Nutzern jedoch nachgewiesen werden, dass diese im jeweiligen Einzelfall das Angebot als illegal einschätzen konnte.

Im Prozess ging es eigentlich um die in den Niederlanden verkaufte Set-Top-Box Filmspeler, mit deren Hilfe illegale Streams abgespielt werden können und zu dem es eine juristische Auseinandersetzung in den Niederlanden gibt. Das zuständige Gericht hatte sich für eine Grundsatzentscheidung an den EuGH gewandt. (Foto: picture alliance / blickwinkel)
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