Vorschlag zur Güte: Stellvertretend für 16 Zeitungsverlage aus dem Südwesten leitet der BDZV ein Schlichtungsverfahren zur SWR-Nachrichten-App "Newszone" ein. Das Landgericht Stuttgart untersagte 2022 "bestimmte Ausgestaltungen" der App, weil diese zu "presseähnlich" seien. Im Juni 2023 entschied dann das OLG Stuttgart, dass der SWR die App wieder anbieten darf, weil es zuvor kein Schlichtungsverfahren gegeben habe. Dieses übernimmt nun die gemeinsame Schlichtungsstelle von öffentlich-rechtlichen Sendern und Verlagen.
"epd medien aktuell" 142a vom 26.07.2023 (€), turi2.de (Background)