Rundfunkbeitrag: Eine Studentin im Zweitstudium, die keine Berufsausbildungsförderung erhält, muss unter bestimmten Bedingungen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Studentin lebt von einem Einkommen, das mit Sozialhilfe vergleichbar ist.
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