“Süddeutsche Zeitung” analysiert Strafanzeige der Bafin gegen die “Financial Times”.


Vermuten viel, beweisen wenig: Die "Süddeutsche Zeitung" zitiert aus der bisher geheimen Klage der Bafin gegen die "Financial Times". Die Börsenaufsicht hat sie im März wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingereicht. Es geht um die Berichterstattung der Zeitung in Bezug auf Wirecard, die einen Sinkflug der Aktie des Unternehmens nach sich zog. Laut "Süddeutscher Zeitung" zeigt das Dokument vor allem, dass fraglich ist, ob europäische Vorschriften zum Schutz des Aktienhandels auf die Arbeit von Journalisten anzuwenden sind.

Das Presseverständnis der Bafin sei schwierig, sie argumentiere in der Anzeige mit Formeln gegen Marktmissbrauch, die "mit der Arbeit der Presse wenig zu tun haben". Die Indizienlage gegen die "FT"-Journalisten sei indes dünn. Die Bafin unterstellt dem Journalisten Dan McCrum z.B., seinen Bericht über mehrere Tage gestreckt zu haben – laut Börsenaufsicht ein Anhaltspunkt dafür, die Aktie nachhaltig beeinflussen zu wollen. Wirecard selbst hat Anfang des Jahres vor dem Landgericht München eine Zivilklage auf Schadenersatz gegen die Zeitung und den Journalisten eingereicht.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)