“Süddeutsche Zeitung” durfte im Cum-Ex-Skandal aus Tagebüchern zitieren.


Darf auspacken: Die "Süd­deutsche Zeitung" gewinnt den Rechts­streit im Cum-Ex-Tage­buch­streit. Die Zeitung durfte in einem Artikel wort­wörtlich aus den Tage­büchern eines Miteigentümers der Hamburger Warburg Bank zitieren, die in den Cum-Ex-Skandal verwickelt war, entscheidet der Bundes­gerichtshof in Karlsruhe. Demnach habe die Wiedergabe ein "vollständiges und unverzerrtes Bild in der Bericht­erstattung ermöglicht, für das es ein überragendes Informations­interesse der Öffentlichkeit gegeben habe". Die Beschlag­nahmung durch die Behörden hätten die Tage­bücher nicht zu amtlichen Dokumenten gemacht. Der Banker Christian Olearius hatte geklagt, dass seine Persönlichkeits­rechte durch die Veröffentlichung verletzt worden seien. Mit der Entscheidung des BGH wird ein Urteil des Hanseatischen Oberlandes­gerichts in Hamburg aufgehoben, das Olearius weit­gehend Recht gegeben hatte.
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