
Darf auspacken: Die "Süddeutsche Zeitung" gewinnt den Rechtsstreit im Cum-Ex-Tagebuchstreit. Die Zeitung durfte in einem Artikel wortwörtlich aus den Tagebüchern eines Miteigentümers der Hamburger Warburg Bank zitieren, die in den Cum-Ex-Skandal verwickelt war, entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach habe die Wiedergabe ein "vollständiges und unverzerrtes Bild in der Berichterstattung ermöglicht, für das es ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben habe". Die Beschlagnahmung durch die Behörden hätten die Tagebücher nicht zu amtlichen Dokumenten gemacht. Der Banker Christian Olearius hatte geklagt, dass seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt worden seien. Mit der Entscheidung des BGH wird ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg aufgehoben, das Olearius weitgehend Recht gegeben hatte.
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