SWR legt Einspruch gegen Zwangseinladung vom BSW im “Wahlarena” ein.


BSWR: Der SWR legt Ein­spruch gegen eine Entscheidung des Ver­waltungs­gerichts Stuttgart zur Besetzung der Sendung "Wahl­arena" ein. Das Gericht hatte entschieden, dass der SWR auch die Spitzen­kandidaten vom Bündnis Sahra Wagenknecht ein­laden muss. Ein Aus­schluss beein­trächtige das Recht der Partei auf Chancen­gleich­heit im Programm. Der SWR wider­spricht und beruft sich auf das Prinzip der abge­stuften Chancen­gleich­heit, das vor­sieht, Parteien gemäß ihrer Bedeutung ange­messen im Gesamt­programm zu berück­sichtigen.
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