BSWR: Der SWR legt Einspruch gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Besetzung der Sendung "Wahlarena" ein. Das Gericht hatte entschieden, dass der SWR auch die Spitzenkandidaten vom Bündnis Sahra Wagenknecht einladen muss. Ein Ausschluss beeinträchtige das Recht der Partei auf Chancengleichheit im Programm. Der SWR widerspricht und beruft sich auf das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit, das vorsieht, Parteien gemäß ihrer Bedeutung angemessen im Gesamtprogramm zu berücksichtigen.
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