T-Online: Gericht stuft Letzte Generation doch nicht als kriminelle Vereinigung ein.

Kipppunkt erreicht: Das Landgericht München stuft die Letzte Generation, anders als von einigen Medien gemeldet, nicht als kriminelle Vereinigung ein. Das Gericht hält den Anfangsverdacht der zu Razzien bei Mitgliedern der Protest-Organisation geführt hat, aber für begründet und die Durchsuchungen daher für rechtmäßig, bestätigt die Staatsanwaltschaft München gegenüber T-Online. Die Protestbewegung sei zudem eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit".

"Es war in diesem Fall kein Mitglied einer kriminellen Vereinigung angeklagt, sondern es ging nur um die Durchsuchungen", ordnet der Rechtsexperte Volker Boehme-Neßler die Gerichtsentscheidung ein, bei der Beschwerden von Klimaaktivisten gegen die Razzien weitgehend abgewiesen wurden. Bis der Bundesgerichtshof die Gruppe deutschlandweit als kriminelle Vereinigung einstuft, sei es noch ein langer Weg, so Boehme-Neßler.
t-online.de, mdr.de, zeit.de