Abgewiesen: Ein "Tagesspiegel"-Journalist scheitert mit einer Aufkunftsklage über Hintergrundgespräche, die Altkanzlerin Angela Merkel und das Bundeskanzleramt 2016 mit Journalistinnen geführt haben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt damit die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht, dass der klagende Journalist keinen Anspruch auf Informationen hat. Er wollte Datum, Ort, Inhalte und Teilnehmer der Gespräche erfahren.
spiegel.de