“Tagesspiegel”-Journalist scheitert mit Auskunftsklage über Hintergrundgespräche mit Angela Merkel.

Abgewiesen: Ein "Tagesspiegel"-Journalist scheitert mit einer Aufkunftsklage über Hintergrund­gespräche, die Altkanzlerin Angela Merkel und das Bundes­kanzler­amt 2016 mit Journalistinnen geführt haben. Das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg bestätigt damit die Entscheidung des Berliner Verwaltungs­gericht, dass der klagende Journalist keinen Anspruch auf Informationen hat. Er wollte Datum, Ort, Inhalte und Teilnehmer der Gespräche erfahren.
spiegel.de