Gericht: Der Begriff “Autopilot” in Tesla-Werbung ist irreführend.

Freude am Selbstfahren: Wegen "irreführender" Werbung und Aussagen zum autonomen Fahren hat der US-Elektroautobauer Tesla von Elon Musk (Foto) vor dem Landgericht München eine Schlappe eingefahren. Er darf in Deutschland nicht mehr mit dem Begriff "Autopilot" für seine Fahrzeuge werben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Der Vorwurf: Anders als Tesla etwa auf seiner Webseite und während des Bestellvorgangs suggeriere, sei vollständig autonomes Fahren in den Elektroautos der Marke weder technisch möglich noch hierzulande erlaubt. Einen Teil seines Fahr-Assistenzsystems bewirbt Tesla unter anderem mit der Formulierung "Volles Potenzial für autonomes Fahren" und "Autopilot inklusive". Diese Wortwahl erwecke beim Durchschnittsverbraucher aber falsche Vorstellungen, findet jetzt das Gericht. Eine Fahrt ganz ohne menschliches Eingreifen erlaube das System nämlich nicht.

Andreas Ottofülling, Mitglied der Geschäftsleitung des Münchner Büros der Wettbewerbszentrale, nannte die Entscheidung einen "Erfolg auf der ganzen Linie". Um das Urteil sofort vollstreckbar zu machen, müsste die Wirtschaftsorganisation eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro erbringen. Ob sie das tut, wolle sie nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden.
handelsblatt.com, sueddeutsche.de, justiz.bayern.de, wettbewerbszentrale.de