Anti-Social-Media: TikTok klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das erweiterte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, berichtet Max Hoppenstedt im "Spiegel". Die App weigert sich, Verfasserinnen von illegalen Inhalten wie Volksverhetzung oder Gewaltaufrufen proaktiv ans Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Auch will sich der Konzern nicht dazu verpflichten, strafbare Posts nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn diese durch Nutzerinnen gemeldet wurden. Diese Regelung ist eigentlich bereits länger in Kraft und wurde bisher nicht angefochten.
Im Juli hatten bereits Google und Facebook im Eilverfahren Klage gegen die Regeln des NetzDG eingereicht. Die Klage von TikTok kommt kurz vor knapp: Die BKA-Zentralstelle nimmt ihre Arbeit am 1. Februar auf.
spiegel.de, turi2.de (Background)