Tönnies will sich Lohnkosten von NRW erstatten lassen.


Gib mir mein Herz Geld zurück: Tönnies sowie mehrere Subunternehmer fordern die Erstattung von Lohnkosten durch das Land NRW. Dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe liegen mehrere derartige Anträge vor - um welche Summen es sich handelt und wann die Schreiben bearbeitet werden, ist derzeit noch offen. Tönnies beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz: Es sieht die Erstattung von Kosten vor, wenn Gesundheitsämter Quarantäne anordnen. Die Löhne müssen dann vorerst von den Unternehmen bezahlt werden, können aber bis zu einem Jahr rückwirkend erstattet werden. Allerdings greift die Regelung nur, wenn es sich um Quarantäne-Maßnahmen und nicht um eine Betriebsschließung handelt.

Ein Tönnies-Sprecher teilte mit, dass die Landwirtschaftskammer NRW für „die Lohnfortzahlung im Quarantänefall“ zuständig sei. Außerdem habe das Unternehmen seinen Mitarbeitern und bei Dienstleistern angestellten Arbeitern zugesichert, im Fall von Kurzarbeit den Lohn auf 100 % aufzustocken. Hierzu habe Tönnies aber noch keine Anträge gestellt. Wann Tönnies seinen Hauptstandort Rehda-Wiedenbrück wieder für die Produktion öffnen darf, ist derzeit noch unklar. Die Schließungsverfügung gilt noch bis zum 17. Juli.
handelsblatt.com via nw.de, turi2.de (Background)