Knick in der Leitung: Seit Dezember 2021 haben Verbraucherinnen Anspruch auf Entschädigung, wenn das heimische Internet langsamer ist, als vom Anbieter versprochen – und das ist bei sehr vielen der Fall, teilt die Bundesnetzagentur mit. Bei den knapp 15.000 Messungen, die über das Tool Breitbandmessung.de bisher durchgeführt, wurden "fast ausschließlich" zu geringe Geschwindigkeiten festgestellt. Verbraucher können sich mit dem Protokoll an ihren Provider wenden.
rp-online.de, turi2.de (Background)